Beschluss gegen die Homöopathie auf dem 128. Ärztetag
Auf dem Deutschen Ärztetag vom 07.-10.05.2024 in Mainz legten 15 Ärzte folgenden
Beschlussantrag vor, der mit knapper Mehrheit angenommen wurde
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
1. die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit
rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen
Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.
2. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass
Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung findet.
3. Die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer
Apothekenpflicht, soll beendet werden. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von
Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) ist
erforderlich.
Hierzu gibt es eine Stellungnahme des DNB (siehe Anhang), die direkt an die einzelnen
Antragsteller postalisch versendet wurde.